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Da bei uns die Kundenzufriedenheit im Vordergrund steht, haben wir für unsere Privatkunden ein
"GARANTIE-SERVICE-PAKET"
zusammengestellt. Dieses Paket soll Sie die ersten zwölf Monate begleiten, und Ihnen ein sicheres Gefühl bei jeder Fahrt geben.
Dieses Paket beinhaltet:
1 Jahr europaweite Car-Garantie
Inspektion mit Öl- und Filterwechsel vor Auslieferung
Selbstverständlich werden wir Sie auch nach Ablauf der Garantiezeit nicht aus den Augen verlieren, und sind weiterhin mit Rat und Tat für Sie da!
Garantieumfang:
Motor
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz.
Schalt- und Automatikgetriebe
Getriebegehäuse, Kupplungsglocke, Nehmer- und Geberzylinder, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Steuergerät des Automatikgetriebes.
Achs- und Verteilergetriebe
Getriebegehäuse (Front - Heck und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile.
Kraftübertragungswellen
Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der Antriebsschlupfregelung (z.B. ASR, ASC, EDS, 4matic) Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe, Radlager, Radnabe, Befestigungsteile der Antriebswellen, Sensoren der Fahrdynamiksysteme (ESP, ASR, ect.)
Lenkung
Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Lenkhilfe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor und elektronische Bauteile.
Bremsen
Vakuumpumpe, Radbremszylinder, Bremssattel, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer; von der Hydropneumatik: Hochdruckpumpe, Druckspeicher und Druckregler; und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler.
Kraftstoffanlage
Kraftstoffförderpumpe, folgende Teile der elektronischen Einspritzanlage: Steuergerät, Zentraleinspritzeinheit, Drosselklappengehäuse, Drosselklappenschalter, Luftmassenmesser, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Kraftstoffmengenteiler, Kraftstoffdruckregler, Klopfsensoren, Temperatursensoren, Drehzahlsensoren, Leerlaufsteller.
Elektrische Anlage
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator, Rotor und von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Kombiinstrument (Schalttafeleinheit), Schaltelemente des Sicherungskastens, Bordcomputer, Steuergeräte des Bordsystems wie BCI, BSI, SAM ect.(ausgenommen jedoch Steuergeräte der Navigation, der Beleuchtungsanlage, des Fahrwerks, des Audiosystems und des Radarsystems), Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/Zusatzlüftermotor sowie Hupe.
Komfortelektronik
Elektrischer Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Front-/Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden); elektrisches Schiebedach: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Zentralverriegelung: Schalter, Motoren, Steuergeräte, Magnetspulen sowie Türschlösser.
Kühlsystem
Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter.
Abgasanlage
Lambda-Sonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambda-Sonde.
Sicherheitssysteme
Kontrollsysteme für Airbag und Gurtstraffer.
Klimaanlage
Kompressor, Verdampfer und Kondensator mit Lüfter.
Sachmangelhaftung:
Oftmals werden die Begriffe "Garantie" und "Sachmangelhaftung" nicht unterschieden, dabei haben sie völlig verschiedene Inhalte. Die Sachmangelhaftung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers, die gegenüber dem Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann. Der Verkäufer haftet für einen Mangel, wenn dieser zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegt. Rügt der Käufer den Mangel später, kommt es auch darauf an, ob dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Entsteht der Mangel erst nach der Übergabe, haftet der Verkäufer nicht. Ob ein Mangel vorliegt, hat in jedem Fall der Käufer zu beweisen. Einen verschleißbedingten Defekt oder eine andere Schadenursache muss er ausschließen.
Ist der Käufer ein Verbraucher gilt für ihn eine Beweiserleichterung: Beweislastumkehr in den ersten Monaten nach Übergabe. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Übergabe auf, greift eine gesetzliche Vermutungsregelung. Danach wird angenommen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat. Der Verkäufer hat aber die Gelegenheit zu beweisen, dass bei Übergabe der Mangel nicht vorhanden war.
Eine Garantie besteht nicht zwingend und automatisch. Eine Garantie wird freiwillig und kostenlos oder gegen Entgelt vom Hersteller (Herstellergarantie) oder Händler unter Verwendung von Garantiebedingungen gegeben. Der Händler kann selbst der Garantiegeber sein (Händlereigengarantie) oder aber es wird eine Versicherung (Gebrauchtwagengarantieversicherung) abgeschlossen. Tritt der Defekt innerhalb der Garantielaufzeit auf und handelt es sich bei dem defekten Bauteil um ein solches, das unter den Garantieumfang fällt, dann besteht ein Anspruch auf kostenfreie Reparatur. Je nach Laufleistung des Fahrzeuges trägt der Käufer von den Reparaturkosten einen Eigenanteil. Die Lohnkosten trägt er nicht.
Die Autoinsel
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Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie für Besichtigungen und Probefahrten bitte einen Termin mit uns.
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